Gewerblicher Rechtsschutz
Der Schutz geistigen Eigentums und das Wettbewerbsrecht werden unter dem Begriff gewerblicher Rechtsschutz zusammen gefasst.
Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht des unlauteren Wettbewerbs, sowie auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht). Das Recht des unlauteren Wettbewerbs dient dem Schutz der Mitbewerber und dem der Verbraucher, sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Betriebsgeheimnisse sind auch durch das Wettbewerbsrecht geschützt. Das Kartellrecht schützt den freien Leistungswettbewerb, es soll Monopole und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen verhindern.
Marke
Unter einer Marke wird im Allgemeinen ein Zeichen verstanden, das dazu dient, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Als Marke schutzfähig sind Wörter, Buchstaben, Zahlen und Abbildungen, aber auch Farben und Hörzeichen. Markenschutz entsteht durch die Eintragung der Marke im Register der Markenämter, durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Benutzung oder durch notorische Bekanntheit. Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar.
Design
Designs oder Geschmacksmuster schützen die Farb- und Formgebung von nahezu allen industriell oder handwerklich herstellbaren Erzeugnissen, zum Beispiel von Bekleidung, Möbeln, Stoffen, Ziergegenständen oder grafischen Symbolen. Auch markante Teile von Erzeugnissen können als Design geschützt werden. Der Schutz eines Designs setzt in der Regel dessen Eintragung voraus, unter engen Voraussetzungen ist allerdings auch ein nicht eingetragenes Design vor Nachahmern geschützt.
Patent
Ein Patent schützt neue technische Erfindungen; dies können Erzeugnisse oder Verfahren sein. Es verleiht seinem Inhaber das räumlich begrenzte und zeitlich befristete Privileg, die patentierte Erfindung allein zu nutzen und anderen die gewerbliche Nutzung zu verbieten.
Gebrauchsmuster
Technische Erfindungen können auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Als Gebrauchsmuster anmelden kann man auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel. Ein Gebrauchsmuster kann bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen werden. So kann man mit einer Gebrauchsmusteranmeldung schnell ein vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht bekommen. Da eine Gebrauchsmusteranmeldung vom Amt im Gegensatz deiner Patentanmeldung nicht umfassend geprüft wird, bedarf gerade die Durchsetzung von Gebrauchsmustern der umfassenden anwaltlichen Beratung.
Urheberrecht
Urheberrechtlich geschützt sind besondere geistige Leistungen, wie Schriftstücke Choreografien, Bilder und Fotografien, aber auch Computerprogramme und Datenbanken. Der urheberrechtliche Schutz entsteht in der Regel dann, wenn das geschützte Werke sich nach außen verkörpert.
Arbeitnehmererfindungen
Das Arbeitnehmererfinderrecht regelt die Rechte an einer schutzfähigen Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit für ein Unternehmen gemacht hat. Die Erfindung steht hierbei in der Regel dem Unternehmen zu, während der Arbeitnehmer als Ausgleich eine gesonderte Vergütung erhält.